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Sind Fremdsprachenkurse in Österreich steuerlich absetzbar?

Sind Fremdsprachenkurse in Österreich steuerlich absetzbar?

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich benötigen Fremdsprachen, um ihren Beruf auszuüben – etwa im internationalen Vertrieb, im Gesundheitswesen, in rechtlichen oder beratenden Funktionen oder im Kontakt mit Kundinnen und Kunden aus dem EU-Ausland.

Eine häufig gestellte Frage lautet daher: Können privat bezahlte Sprachkurse in Österreich steuerlich abgesetzt werden?

Die kurze Antwort: Ja, unter bestimmten Voraussetzungen – nämlich dann, wenn der Sprachkurs als berufliche Fort- oder Weiterbildung anerkannt wird und als Werbungskosten gilt.

Die endgültige Entscheidung liegt jedoch immer beim zuständigen Finanzamt und hängt vom Einzelfall sowie von der Nachweisbarkeit der beruflichen Notwendigkeit ab.

Rechtsgrundlage: Sprachkurse als Werbungskosten

In Österreich können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beruflich veranlasste Aufwendungen als Werbungskosten im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.

Dazu zählen auch Fort- und Weiterbildungskosten, sofern sie:

  • im Zusammenhang mit der derzeit ausgeübten beruflichen Tätigkeit stehen,
  • für die Berufsausübung erforderlich oder eindeutig nützlich sind,
  • nicht überwiegend der privaten Lebensführung dienen,
  • vom Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin selbst bezahlt wurden,
  • durch geeignete Unterlagen nachvollziehbar dokumentiert sind.

Sprachkurse ohne klaren Berufsbezug gelten häufig als allgemeine Bildungsmaßnahmen (Allgemeinbildung) und sind in solchen Fällen nicht abzugsfähig.

Welche Sprachkurse sind häufig steuerlich absetzbar?

Fremdsprachenkurse werden vom Finanzamt eher anerkannt, wenn sie klar auf konkrete berufliche Anforderungen ausgerichtet sind.

Typische absetzbare Kontexte sind unter anderem:

  • Verhandlungen und Kundengespräche im internationalen Vertrieb (Sales),
  • rechtliche Kommunikation, Vertragsprüfung oder Mandantenkontakt im juristischen Bereich,
  • Gespräche mit Patientinnen und Patienten im Gesundheitswesen,
  • Projektarbeit und Abstimmungen in internationalen Teams,
  • geschäftliche E-Mails, Präsentationen und Meetings mit ausländischen Partnern.

Entscheidend ist stets, ob die Fremdsprache tatsächlich für die Ausübung des Berufs benötigt wird.

Häufig anerkannte Sprachen in beruflichen Kontexten

In der Praxis werden insbesondere Sprachkurse anerkannt, die in einem klaren EU- oder internationalen Arbeitsumfeld eingesetzt werden, zum Beispiel:

  • Spanisch – für Vertrieb, Kundenbetreuung, internationale Projekte,
  • Italienisch – für Handel, Industrie, technische Zusammenarbeit,
  • Französisch – für EU-Institutionen, Recht, Beratung, Diplomatie,
  • Niederländisch – für Logistik, Industrie, Benelux-Geschäft,
  • Polnisch – für Produktion, Bauwesen, technische Koordination.
  • ...

Nicht die Sprache selbst ist ausschlaggebend, sondern der nachweisbare berufliche Einsatz.

Welche Sprachkurse sind eher nicht abzugsfähig?

In der Regel nicht anerkannt werden:

  • Sprachkurse aus rein privatem Interesse,
  • Urlaubs- oder Konversationskurse ohne Berufsbezug,
  • Sprachreisen ohne strukturierte Lernziele,
  • Kurse ohne dokumentierten Lernplan oder Nachweise.

Ohne klaren beruflichen Zusammenhang stuft das Finanzamt solche Kurse meist als private Lebensführung ein.

Wie werden Sprachkurse in der Steuererklärung angegeben?

Privat bezahlte Sprachkurse werden in der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten erklärt, meist unter:

  • Fort- und Weiterbildungskosten,
  • Ausbildungskosten im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit.

Für eine mögliche Prüfung sollten folgende Unterlagen aufbewahrt werden:

  • Rechnung auf den eigenen Namen,
  • Nachweis der Zahlung,
  • Kursbeschreibung mit beruflichem Bezug,
  • Lernplan mit Zielniveau und Inhalten,
  • Teilnahme- oder Fortschrittsnachweise.

Warum ein professioneller Lernplan entscheidend ist

In der Praxis scheitert die steuerliche Anerkennung von Sprachkursen häufig nicht am Kurs selbst, sondern an der fehlenden Dokumentation.

Ein beruflicher Lernplan zeigt dem Finanzamt klar, dass:

  • die Sprachkenntnisse für den Beruf erforderlich sind,
  • konkrete berufliche Ziele verfolgt werden,
  • der Kurs strukturiert und nachvollziehbar aufgebaut ist,
  • keine private Freizeitbeschäftigung vorliegt.

Wie coLanguage steuerlich relevante Sprachkurse unterstützt

coLanguage bietet berufsorientierte Fremdsprachenkurse für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich an – unter anderem in Spanisch, Italienisch, Französisch, Niederländisch und Polnisch.

Beruflicher Lernplan

Vor Kursbeginn erstellen wir einen individuellen beruflichen Lernplan, der:

  • Ausgangsniveau und Zielniveau (z. B. CEFR B1 → B2) festlegt,
  • konkrete berufliche Anwendungsszenarien beschreibt,
  • Inhalte klar mit der aktuellen Tätigkeit verknüpft,
  • als Nachweis für berufliche Fort- oder Weiterbildung dient.

Dieser Lernplan ist so aufgebaut, dass er einer inhaltlichen Prüfung durch das Finanzamt standhält.

Berufsbezogene Kursinhalte

Unsere Kurse fokussieren auf:

  • Kundengespräche und Verhandlungen,
  • rechtliche und geschäftliche Kommunikation,
  • Meetings, Präsentationen und E-Mail-Korrespondenz,
  • fachspezifische Terminologie je nach Branche.

Steuerkonforme Dokumentation

Teilnehmende erhalten:

  • eine detaillierte Rechnung auf den eigenen Namen,
  • klar definierte Kursbeschreibung und Laufzeit,
  • Teilnahme- und Fortschrittsnachweise,
  • auf Wunsch zusammenfassende Aktivitätsberichte.

Hinweis

Dieser Beitrag stellt keine steuerliche Beratung dar. Die steuerliche Absetzbarkeit von Sprachkursen hängt stets vom Einzelfall und der Beurteilung durch das zuständige Finanzamt ab.

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Master, Universität Gent

University of Ghent, Technical university Munich

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Friday, 09/01/2026 09:04

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Lou arbeitet sehr strukturiert und hat vor der Stunde bereits Lehrmaterial an mich versandt. Nach ein bißchen Smalltalk haben wir das Thema der Stunde bearbeitet, wobei sich die Lektion in Leseverständnis, Diskussion des Textes, Hörverständnis eines Videos und einer schriftlichen Aufgabe zum Thema aufteilte. Lou hat ein interessantes Thema ausgewählt, das viel Möglichkeit zur Konversation ergab. Fehler hat sie freundlich korrigiert und auf meine Lernwünsche ist sie sehr gut eingegangen. Das hat Spaß gemacht!
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Lou P.

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