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Fremdsprachenkurse steuerlich absetzen in Deutschland: Was Berufstätige wissen müssen
In einem zunehmend europäischen und internationalen Arbeitsumfeld werden Fremdsprachenkenntnisse immer wichtiger. Viele Berufstätige in Deutschland lernen Sprachen wie Französisch, Niederländisch, Spanisch, Italienisch oder Polnisch, um mit Kunden, Patienten, Partnern oder Kolleginnen und Kollegen innerhalb der EU professionell zu kommunizieren.
Eine häufige Frage lautet: Können privat bezahlte Fremdsprachenkurse steuerlich abgesetzt werden?
Die Antwort: Ja, in vielen Fällen – sofern der Sprachkurs eindeutig beruflich veranlasst ist.
Rechtsgrundlage: Fremdsprachenkurse als Werbungskosten
Nach deutschem Steuerrecht können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beruflich veranlasste Aufwendungen als Werbungskosten in der privaten Einkommensteuererklärung geltend machen.
Dazu zählen auch Fort- und Weiterbildungskosten, wenn diese der Ausübung des aktuellen Berufs dienen. Fremdsprachenkurse werden von den Finanzämtern anerkannt, wenn ein klarer beruflicher Zusammenhang besteht.
Wann sind Fremdsprachenkurse steuerlich absetzbar?
Ein privat bezahlter Sprachkurs kann als Werbungskosten anerkannt werden, wenn:
- die Fremdsprache regelmäßig im Beruf benötigt wird,
- die Sprachkenntnisse die aktuelle berufliche Tätigkeit verbessern,
- der Kurs keine private Freizeitaktivität darstellt,
- ein nachvollziehbarer beruflicher Nutzen besteht.
Besonders relevant ist dies im Kontext von innereuropäischer Zusammenarbeit, grenzüberschreitenden Projekten und beruflicher Mobilität innerhalb der EU.
Typische berufliche Anwendungsfälle
Fremdsprachenkurse sind insbesondere dann absetzbar, wenn sie z. B. für folgende Tätigkeiten erforderlich sind:
- Kunden- und Mandantenkommunikation im EU-Ausland
- Zusammenarbeit mit internationalen Projektteams
- Patientenkommunikation im Gesundheitswesen
- Vertragsverhandlungen und Geschäftskorrespondenz
- Arbeit in EU-Institutionen oder international tätigen Unternehmen
- Entsendungen, Dienstreisen oder Standortwechsel innerhalb Europas
Welche Sprachen sind besonders relevant?
In der Praxis werden unter anderem folgende Sprachen häufig aus beruflichen Gründen erlernt:
- Französisch (Frankreich, Belgien, Luxemburg, Schweiz)
- Niederländisch (Niederlande, Belgien)
- Spanisch (Spanien, Lateinamerika)
- Italienisch (Italien, Schweiz)
- Polnisch (Mittel- und Osteuropa)
- weitere EU-Sprachen je nach Branche
Welche Kurse werden vom Finanzamt akzeptiert?
Finanzämter prüfen nicht nur die Sprache selbst, sondern vor allem die Gestaltung des Kurses. Gute Chancen auf Anerkennung haben Kurse mit:
- klar definierten Lernzielen,
- beruflichem Fokus (z. B. Meetings, E-Mails, Fachvokabular),
- strukturierter Kursplanung,
- nachvollziehbarer Dauer und Intensität,
- professionellem Anbieter.
Eintragung in der Steuererklärung
Die Kosten werden in der Anlage N der Einkommensteuererklärung unter Werbungskosten angegeben, meist als Fortbildungskosten.
Folgende Unterlagen sollten aufbewahrt werden:
- Rechnung des Kursanbieters
- Zahlungsnachweis
- Kursbeschreibung und Lernziele
- ggf. Lernplan oder Teilnahmebestätigung
Warum strukturierte Sprachkurse entscheidend sind
Bei Rückfragen durch das Finanzamt ist es entscheidend, den beruflichen Nutzen eindeutig belegen zu können. Strukturierte Sprachkurse mit Lernplan und Fortschrittsdokumentation sind hier deutlich im Vorteil.
Berufliche Fremdsprachenkurse mit coLanguage
coLanguage unterstützt Berufstätige gezielt dabei, Fremdsprachenkurse fachlich, didaktisch und steuerlich nachvolziehbar zu gestalten.
Zu Beginn erstellen wir gemeinsam einen individuellen Lernplan mit klar definierten, beruflich relevanten Lernzielen – etwa für Kunden- oder Patientenkommunikation, Meetings, Fachvokabular oder schriftliche Korrespondenz.
Jeder Kurs basiert auf einem strukturierten Lernkonzept mit festgelegtem Startniveau, Zielniveau (CEFR A1–B2), Umfang und Dauer. Die Teilnehmenden erhalten eine ordnungsgemäße Rechnung, die den gesetzlichen Anforderungen für die Einkommensteuererklärung entspricht und den beruflichen Zweck der Weiterbildung klar ausweist.
Zusätzlich dokumentiert coLanguage den Lernfortschritt und die behandelten Inhalte über den gesamten Kursverlauf hinweg. Diese Lern- und Fortschrittsnachweise ermöglichen es, den beruflichen Nutzen der Sprachweiterbildung bei Rückfragen durch das Finanzamt transparent darzulegen. Alle Kurse sind dabei individuell auf Beruf, Branche und konkrete Arbeitssituation zugeschnitten.
Praxisbeispiel: Fremdsprachenkurs als Werbungskosten
Thomas arbeitet als Projektmanager in einem international tätigen Unternehmen in Frankfurt. Er betreut Projekte mit Partnern in Frankreich und Belgien und entscheidet sich für einen Französischkurs mit beruflichem Fokus.
Thomas bezahlt den Kurs privat. Der Kurs umfasst einen strukturierten Lernplan, berufsbezogene Inhalte und eine detaillierte Rechnung. In seiner Einkommensteuererklärung gibt er die Kosten als Werbungskosten (Fortbildung) an.
Aufgrund des klaren beruflichen Bezugs und der vollständigen Dokumentation erkennt das Finanzamt die Kosten an.
Hinweis: Dieser Artikel stellt keine steuerliche Beratung dar. Die steuerliche Anerkennung erfolgt stets im Einzelfall durch das zuständige Finanzamt.
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Michiel De Meulenaere
Master, Universität Gent
University of Ghent, Technical university Munich
Belgien
Zuletzt aktualisiert:
Thursday, 08/01/2026 19:58
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